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Das Wittkreuz
Wer sich in seiner
Heimatgemeinde Schifferstadt umschaut, wird feststellen, dass viele
alteingesessene Familien ihren „Beinamen“ oder „Uznamen“ hatten. Es ist köstlich
und bereitet viel Spaß, in der Spitznamen-Broschüre von Herrn Karl Spindler zu
schmökern.
Aber auch die
einzelnen Dörfer hatten ihren „Übernamen“. Der unsrige war nicht gerade
schmeichelhaft, nannte man uns doch die „Krautköpp“ oder die „Schlotte“.
Und wenn die
Nachbardörfer spotteten:
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Die Schifferstadter Schlotte, |
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die reiten uff de Krotte, |
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die reiten uff de Kitzelstee |
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unn kennen nimmi hemgeh. |
Dann kam die Retourkutsch:
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In Hassloch |
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hotts noch |
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Zwiwle unn Knowloch.
In früheren Zeiten
waren wir sogar die „Braconniers“, eine französische Bezeichnung, auf deutsch:
die „Wilderer“. Ob bei uns die Wilddiebe besonders zahlreich waren? Es ist
wahrscheinlich.
Am bekanntesten wurde
der Taglöhner Daniel Imo, der am 6. Mai 1876 morgens 6 Uhr den Forst- und
Waldhüter Martin Witt, 45 Jahre alt, erschoss. Wie der Mord geschah und wann der
Mörder im Zuchthaus Kaiserslautern starb, findet man ausführlich in dem
lesenswerten Buch „Sellemols“ von Bernhard Kukatzki.
Wilderer waren
populär. Sie wagten es, gegen die Obrigkeit aufzubegehren. Zudem besorgten sie
ihren verschwiegenen Anhängern Fleisch, das weniger kostete als in der
Metzgerei. Ohne Jagdschein erlegten sie Wildschweine, Hirsche, Rehe, Hasen,
Feldhühner...
Werfen wir einen
Blick zurück:
Nach altem
germanischen Recht durfte jeder frei Bauer jagen. Im Mittealter jedoch sicherten
sich die Adligen das Privileg der Jagd. So hatten z.B. die Pfälzer Kurfürsten
bis zur Französischen Revolution (1789) das Jagdrecht in unseren Wäldern. Oft
mussten die hungernden Bauern zusehen, wie das zur Plage gewordene Wild die
arbeitsintensiven Felder verwüstete. Angesichts der drakonischen Strafen trauten
sie sich jedoch nicht, selbst ein Wild zu erlegen, und sei es nur ein Häschen
für den eigenen Kochtopf.
Dafür hatten die
Adligen ihr „Jägervergnügen“. Sie machten Treibjagden, Parforcejagden,
Hetzjagden. Mit eine Hundemeute jagte man das Wild, besonders Hirsche, bis zur
Erschöpfung. Es ging über Stock und Stein, querfeldein. Felder der Bauern wurden
verwüstet.
Alle im Dorf kannten
natürlich die Wilderer. Diese aber waren so geschickt in ihrem „Beruf“, dass man
ihnen nichts nachweisen konnte. Sie hatten ihre Tricks: Sie bauten zerlegbare
Gewehre. Oder sägten die Läufe ab, um die Gewehre besser verstecken zu können.
Auch wurden sie als Spazierstöcke getarnt. Schuhe wurden verkehrt herum besohlt,
um die Wald- und Feldschützen zu täuschen. Der Schifferstadter Wilddieb Daniel
Imo trug seinen braunen Filzhut beispielsweise nur zum Wildern im Wald und hatte
auch hier sein Gewehr versteckt.
Die offiziellen Wald-
und Feldhüter kannten natürlich auch diese Rechtsbrecher. Solange sie aber
nichts beweisen konnten, war es unmöglich, vor Gericht gegen sie vorzugehen. Sie
mussten schon den Betreffenden auf frischer Tat erwischen, was dem
Schifferstadter Martin Witt gelang --- und ihm den Tod brachte. Die Bevölkerung
half bei der Aufklärung der Wilddieberei nicht mit. Sie hielt dicht, sagte
nichts gegen sie aus, teils aus Angst vor Rache, teils aus Bewunderung für diese
kühnen Rechtsbrecher, teils aus Genugtuung darüber, dass dem Landesherrn ein
Schnippchen geschlagen wurde.
Mit dem Mord an
Martin Witt im Jahre 1876 war diese Sympathie jedoch zuende. Dass sie Tiere
töteten, ließ man gelten. Aber Menschen? Waldhüter, die ihren Beruf ausübten?
Das ging zu weit!
Wenn Sie, lieber
Leser, die Mordstelle suchen, dann gehen Sie am Ende der Waldseer Straße im Wald
über die Ranschgraben-Brücke in das ehemalige „Ami-Lager“: Den ersten Weg,
ungefähr 50 Meter nach rechts und mit viel Glück finden Sie die Kreuz-Kopie
links im Gras und Gestrüpp. Sie ist 90 cm hoch, 80 cm breit und aus Sandstein.
In gotischer Schrift ist eingemeißelt.
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Hier wurde am 6. Mai 1876 morgens sechs Uhr
der Forsthüter Martin Witt 45 Jahre
alt
in der Erfüllung seines Berufes
durch Mörderhand erschossen
Das Original ist
im Forsthof.
Warum man im Jahre
1877 hier ein Sühnekreuz errichtete?
Nun, bei unseren
Vorfahren, den Franken, war es wie bei allen Germanen Brauch, dass jeder
Getötete oder Ermordete gesühnt werden musste. Wer einen anderen umgebracht
hatte, ob absichtlich oder zufällig, musste dies mit seinem eigenen Tod büßen.
War er nicht erreichbar, musste ein anderer aus seiner Sippe dafür getötet
werden. Ein schreckliches Beispiel der „Sippenhaft“!
Als unsere Vorfahren
den christlichen Glauben annahmen und die Männer hörten, wie die Priester
predigten: „Du sollst deinem Nächsten verzeihen“, waren sie gar nicht damit
einverstanden. Der Tod musste gesühnt werden!
Die Kirche fand einen
großartigen Ausweg aus diesem Dilemma: Der Mörder musste - unter anderem - am
Ort des Verbrechens ein steinernes Kreuz setzen, das nicht immer billig war. So
finden wir in unserer Heimat verstreut noch solche wuchtigen Kreuze mit
eingemeißeltem Namen des Toten, Todestag, nähere Umstände usw.
Wer glaubt, die
Wilderei gehören der Vergangenheit an, ist im Irrtum. Es wird immer noch
gewildert. Das Motiv ist heute nicht mehr der Hunger, sondern der Reiz des
Verbotenen bzw. der Stolz darüber, eine Jagdtrophäe zu besitzen. Nach dem
Strafgesetzbuch wird die Wilderei mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder
einer saftigen Geldbuße bestraft. Aber auch gewöhnliche, unbestrafte Mitbürger
können als Wilderer bestraft werden: Wer mit seinem Auto auf der Straße ein Wild
überfährt und mitnimmt, ist ein Wilderer. Wenn Sie also in Zukunft, lieber
Leser, Nachtfahrten machen wollen, lassen Sie das Auto zuhause und fahren Sie
mit dem Rad. Wenn dann auf einem stillen Waldweg ein Wildschwein auftaucht,
können Sie immerhin noch bremsen. Und das Viech schlägt sich seitwärts in die
Büsche, zufrieden grunzend, dass es unverletzt davonkam.
Oder möchten Sie als
Wilderer „mittelalterlich“ bestraft werden? Dann betrachten Sie sich intensiv
die entsprechenden Einrichtungen an der Nordseite unseres prächtigen Alten
Rathauses: Da steht links der Pranger, an dem Sie festgebunden werden, zum Spott
und Hohn der Passanten. Auch eine Befestigung für das Halseisen ist noch darüber
vorhanden. Tut auch weh. Oder wie wäre es mit dem „Cachot“, dem „Betzekämmerle“
gleich daneben? Hinter „Schloss und Riegel“. Bei Wasser und Brot? Und die
Gassenbuben grölen vor der mit drei Vorhängeschlössern gesicherten Tür:
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Schmid, Schmid,
Schmid, |
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nämm doi Hämmerle mit! |
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„Hetscht doi Hämmerle mitgenumme, |
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wärscht a net ins Kämmerle kumme!“ |
Aufgehängt werden
Sie nicht! Der Galgen im Süden von Schifferstadt ist seit Menschengedenken nicht
mehr vorhanden. Nur noch die „Galgenbergstraße“.
W. Brück 9.5.05
GPS:
N 49° 22,554', O 8° 24,448'
Standort:
Am Ende der Waldseer Straße im Wald. Über die Ranschgraben-Brücke in das
ehemalige "Ami-Lager". Den ersten Weg, ungefähr 50n nach rechts folgen. Oder: Am
Ende der Herzog-Otto-Straße nach rechts, ca. 700m im Schifferstader Unterwald,
dann hinter der Ranschgraben-Brücke halblinks nochmals ca. 400m.
Weitere Beiträge zu Sühnekreuze:
www.suehnekreuz.de/rhein/schifferstadt.htm
www.suehnekreuz.de
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